Airport Security in sicheren Händen

Waffensachkunde für Sicherheitsfachleute § 7 WaffG

Das Waffengesetz schreibt zum Erwerb einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe den sogenannten Nachweis der Waffensachkunde vor.

Waffenträger im öffentlichen Raum stehen unter besonderer Aufmerksamkeit der Waffenbehörde und der Öffentlichkeit. Jeder kleine Fehler kann die einzelne Person oder Unternehmen in Sekunden ruinieren. Eine falsche Waffenanwendung oder Handhabung der Waffe gefährdet den Waffenträger selbst oder Dritte. Dieses Risiko dürfen und sollten wir nicht ignorieren und ihm Rechnung tragen. Polizeibeamte erlernen den Umgang mit Waffen drei Jahre lang in ihrer Ausbildung und nehmen ständig an Schießübungen teil.

Unser Konzept sieht eine 5-tägige theoretische und praktische Ausbildung vor, die eine Schießausbildung, eigene Lehrunterlagen, alle Leihwaffen, alle Schießstandgebühren, Prüfungsvorbereitung, Prüfgebühr und Prüfungszeugnis zum Inhalt hat und dessen Ausbildungszeit bei 40 Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jeden einzelnen Lehrgangsteilnehmers liegt.

Kursinhalte

  • Rechtskunde
  • Waffentechnik
  • Innen- und Aussenbalistik
  • Praktisches Schießen
  • Verteidigungsschießen

Abschluß

Ausbildung/Prüfung beinhaltet

  • Kurzwaffen: Pistolen und Revolver
  • Munition
  • gewerbliche Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG
  • Erfüllen der Voraussetzung für das Führen einer Schusswaffe im Dienst

Voraussetzungen:

  • Mindestens 18 Jahre
  • Einwandfreier Leumund
  • Körperlich und Geistig geeignet
  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift

Kosten

434,40 € incl. Prüfungsgebühr

Der Kurs kann über einen Bildungsgutschein durch die örtliche Agentur für Arbeit und ARGE finanziert werden. Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihren Arbeitsvermittler/Fallmanager

Termine

Der Einstieg ist in bestimmten Abständen möglich, den nächsten aktuellen Termin erhalten Sie gerne auf Anfrage

Waffen gehören ausschließlich in geschulte Hände.

Das know-How erlangen Sie bei uns.

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